Entfremdung
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Auf dieser Homepage werden die Aktivitäten der Kindesmutter dargestellt die seit 1996 versucht, Umgangskontakte der Kinder mit dem Vater, zu stören ,zu behindern und nicht zu zulassen.



1996

Umgang in der Woche
Anfängliche lockere Kontakte der Kinder mit dem Vater in der Woche in der Zeit der Trennung,wurden noch im gleichen Jahr mit dem Verbot der Kindesmutter, untersagt.

Die Kinder wortwörtlich: ....wir dürfen dich nicht mehr in der Woche besuchen, Mama hat uns das verboten.......



von 1996-1997    14 tägiges Besuchsrecht/ Urlaub 3 wochen /  jeder 2. Feiertag, in Stundenvolumen gerechnet: ca. 1500 Stunden Umgang mit den Kindern

Kindergarten:

Die Mutter erhöht ihre Arbeitsstunden in der Firma, erhält dadurch Netto mehr Gehalt (440 EUR ges. Zeitraum), teilt dieses aber nicht mit und kassiert weiterhin den vollen Ehegattenunterhalt.

Die Kinder werden aus dem Kirchlichen Kindergarten (halbtags) abgemeldet und beim Kindergarten der AWO neu angemeldet (ganztags)

Sie bittet mich ausserdem um Zuzahlung bzw. Sonderzahlung, da nun höhere Gebühren für den Kindergarten anfallen.

Anmerkung: Durch dieses ,durch die Kindsemutter selbstverschuldete Fehlverhalten und durch Ankündigung einer Betrugsanzeige meines Anwaltes,wurde dann auf zukünftigen Ehegattenunterhalt von Ihrer Seite verzichtet.

Sommerurlaub:

Meine Tochter wird vorzeitig von der Mutter ,wegen einem Konzert im Weserstadion, aus dem Nordsee-Urlaub geholt.

1. Umgangsunterbrechung:   Die Kindesmutter will das alleinige Sorgerecht ,deshalb lässt sie den Umgang der Kinder mit mir als Vater ca 3 Monate unterbrechen mit der Begründung ..............

die Kinder wollen nicht zu Dir..............

Desweiteren legt sie dem Fam. Gericht Gefälligkeitsatteste (Psychische) von Praktischen Ärtzten vor ,mit dem Gutachten das ich als Vater die Kinder verhaltesgestört aus dem Urlaub bzw. Besuchswochenende zurückbringe und das  die Kinder eine innige Beziehung zur Mutter gebildet haben und der Kontakt und die Besuche zum Vater sollten deshalb ausgesetzt werden.

Nachdem ich dann dem alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter zustimmte, wurde der Umgang wieder zugelassen. 



1998            (von 1997-1998    ca. 1000 Stunden Umgang)

Familiengericht:

1. Antrag beim Familiengericht wegen Regelung des Umganges mit den Kindern,bedingt durch die Umgangsunterbrechung und einseitige Gestaltung der Feiertagsregelung durch die Kindesmutter.(Advent,Weihnachten,Sylvester)





1999            (von 1998-1999   nur noch  ca. 500 Stunden Umgang)


An Besuchswochenenden (alle 2 Wochen) und an den  Feiertagen wird nur noch selten der Umgang zugelassen.

Begründung der Kindesmutter:  da sind wir nicht da oder die Kinder wollen nicht.

Sommerurlaub:

2 Tage vor Urlaubsbeginn, die Mutter telefonisch: die Kinder wollen nicht mit Dir in den Urlaub fahren (Nordsee)

1 Tag vor Urlaubsbeginn, meine Tochter telefonisch: Papa wir wollen doch mit in den Urlaub,wieso wurde gesagt das wir nicht wollen......


Sylvester/Neujahr:

Die Kindesmutter am Telefon: da sind wir nicht da und das interessiert mich nicht, die Kinder wollen nicht.



2000           ( ca.   1000 Stunden  Umgang )

Familiengericht:

2. Antrag beim Familiengericht wegen Regelung des Umganges mit den Kinder, da der Umgang seit 4 Monaten unterbrochen war.

Regelung durch das Familiengericht: Umgang alle 14 Tage am Wochenende Sa/So, sowie Feiertagsregelung und Urlaub zu Ostern und im Sommer.

Nach der Anhörung bzw. Regelung ,noch im Gerichtsgebäude die Äusserung der Kindesmutter:...du wirst dich noch wundern ,was noch alles passiert.....

Klassenfahrt der Kinder:

Hier wurde von der Kindesmutter ein Jahr im vorraus angespart, ich selbst erhalte kurzfristig die Info mit der nächsten Kindesunterhaltszahlung mal eben so 180,00 DM  mehr zu überweisen, ohne weitere Informationen zu bekommen wohin die Kinder denn fahren.  (Zahlvater ?)

Feiertage:

Hier übernimmt die Kindesmutter in Eigengestaltung eine andere Regelung als die, die vom Familiengericht vorgegeben wurde.Zu Ostern und Pfingsten lässt die Kindesmutter mir telefonisch mitteilen : .....da sind die Kinder nicht da....

Kurz vor Weihnachten genau das gleiche , die Kindesmutter:  da sind wir nicht da..... Durch einschalten des  Jugendamtes hatte ich diesmal noch Unter-stützung erhalten und ich konnte mit den Kindern den 2. Weihnachtstag zusammen verbrigen.



2001          (ca. 1500 Stunden Umgang)

Krankenkassenwechsel der Kinder

Bis 2001 waren die Kinder in meiner Krankenversicherung versichert.Meine Versicherung fragt nach wer die laufenden Behandlungskosten nun trägt , denn die Kinder sind seit kurzem durch die Mutter in einer anderen Versicherung mit versichert.

Hier auch keine Info der Kindesmutter vorab, Tage später die Versichertenkarten der Kinder in der Post , zur Rückgabe an meine Krankenversicherung.

Sommerurlaub:

Der erste Urlaubstag mit den Kindern,gerade an der Nordsee angekommen,die Koffer im Wohnzimmer abgestellt,.....es klingelt das Handy meiner Tochter ....sie ruft ihren Bruder auf den Balkon,.....komm schnell Mama ist am Telefon......

Kurz danach kommen beide aufgeregt zu mir und sagen:.......Papa wir wollen nach Hause, denn Mama hat uns einen Hund geholt, wir wollen nach Hause, den Hund sehen.

Ein gelungener Urlaubsbeginn denn hier wird klar und deutlich was durch die Kindesmutter beabsichtigt wurde. 3 Tage lang wurde nur noch über den Hund gesprochen und von den Kindern die Möglichkeit ausgelotet, ob wir nicht zwischendurch oder früher nach Hause fahren könnten.

Auch dieser Kränkung , sowie das beabsichtigte manipulieren der Kinder durch die Kindesmutter, habe ich standhalten können.

Kindesunterhalt

Hier forderte der Anwalt der Kindesmutter so mal eben Netto 270,00 DM mehr Unterhalt für die Kinder, weil sich die Gesetzeslage geändert hatte, wegen dem Kindergeldanspruch.

Hier habe ich mich an den Vergleich des Familiengerichts vom 01/1999 gehalten und schon vorher korrekt den Unterhalt erhöht, da meine Tochter 12 J. alt wurde.

Durch unwahre Angaben der Kindesmutter verpuffte diese nicht rechtmässige Forderung nach mehr Kindesunterhalt,nach dem Motto .......ich der Anwalt drohe dir ,dem Vater mit Klage.......denn du , der Vater, bist unwissend...........

Dem war aber nicht so, von diesem Rechtsanwalt habe ich nichts mehr gehört.



2002      (ca. 800 Stunden Umgang bis zum Abbruch Ende Oktober)



Namensänderung

Die Kindesmutter bittet um Namensänderung der Kinder (Nachname Kindesmutter)mit der Begründung:.....die Kinder fühlen sich mit dem jetzigen Nachnahmen nicht mehr wohl.





KRIPO-Bremen 

Ein merkwürdiger Anruf der Kripo :

Ob ich ......... und ..........(Vornamen meiner Kinder )  kenne und ob ich der Onkel wäre, denn Kinder gehen immer zu einem Onkel Klaus nach der Schule , anstatt nach Haus, weil der immer so lustig ist und Witze erzählt.

KRIPO:  Achso, sie sind der Vater und nicht der Onkel, das werde ich mit ihren Kindern klären sagte die Beamtin.

Nachfrage telefonisch bei der Kindesmutter über den Sachverhalt ergab folgende Äusserung: Da ist ein Kind nicht nach Hause gekommen und ob ich mir schon Gedanken mache über Kindesmissbrauch.

Anmerkung: Hier habe ich der Kindesmutter den Tipp gegeben, das sie sich doch bitte in ärztliche Behandlung begeben möchte.



Umzug

Ich bekomme die Information von meiner Tochter das sie bald umziehen werden (nach den Sommerferien) und dann neben Oma und Opa wohnen.



Sommerurlaub

In den 3 Wochen die die Kinder bei mir waren ,möchte ich hier nur kurz die Äusserungen unserer Kinder wiedergeben,nicht aber das daraus resultierende Verhalten.

Äusserungen unserer Kinder die durch das Fehlsteuern und manipulieren der Kindesmutter mich als Vater kränken sollten:

.........du hast uns nichts zu sagen..........
.........bist nicht unser Vater, nur noch der Onkel..............
.........zahlst zu wenig Unterhalt.....................
.........ich brauche hier nichts machen,ich habe Urlaub...........
....wenn Mama wieder heiratet, dann habe ich wieder einen richtigen Vater..  
....wenn wir nicht zu dir wollen, dann brauchen wir auch nicht.....

.................................sagt Mama  !!!!.................................

Fahrradunfall

Es ist Besuchswochenende, ich hole die Kinder wie immer mit dem Auto ab.Mein Sohn hatte einen Fahrradunfall gehabt, Schürfwunden und Schwellungen im Gesicht, am Arm usw. Ich habe ihn gefragt ob es nicht besser wäre wenn er dann zu Hause bleiben möchte.

Er sagte:....... nein.....ich will zu dir,Papa......

Anmerkung: Von der Kindesmutter vorab keine Information das mein Sohn einen Fahrradunfall hatte.Später wurden dann aber durch die Kindesmutter diese Verletzungen , Dritten Personen , auch meiner Mutter, als Verletzungen dargestellt, die der Vater, also ich , meinem Sohn zugefügt habe um den bevorstehnden Umgangsabbruch zu rechtfertigen.



2003  - dato        (  0 Stunden Umgang mit den Kindern)



Das übliche Programm:   Umgangsunterbrechung

                                           

Keine Informationen über den Werdegang der Kinder durch die Kindesmutter 

(Schule,Bildung,Gesundheit,Religion, und allgemeines)     


Meine Tochter  konnte sich leider nicht im Umfeld der Kindesmutter entwickeln.

... Schulverweigerung...kein Schulabschluss...       

  Mehrmaliges von zu Hause weglaufen , mit tagelangen fernbleiben .

Ausbildungsabbruch in der Haushaltsschule.  

Anmerkung : Das Amt für Soziale Dienste blieb hier noch untätig und unfähig.


Mein Sohn entwickelte sich im Umfeld der Kindesmutter anfänglich genauso wie meine Tochter,

bis von meiner Seite aus ein Beschwerdebrief an die Sozialsenatorin gesendet wurde , konnte zumindest mein Sohn vor einem Sozialen Abstieg gerettet werden.

Gem.  Information vom Amt für Soziale Dienste wurde er in einer Kirchlichen Stiftung untergebracht.

Gem. Auskunft der Stiftung (2009) , holte mein Sohn seinen Hauptschulabschluss und den Erweiterten Hauptschulabschluss nach und wird  2010 eine Ausbildung / Elektrotechnik machen.


Bis dato:  Keinen Kontakt zu meinen Kinder und  keine Informationen von der Kindesmutter, der Stiftung und von den Kindern selbst.


Stand: 17.10.2010 

      

              


                                     



 
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